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Schuldenberatung / Beratungsstelle


Die Schuldenberatung ist eine Beratungsstelle für überschuldete Personen und Familien, die ohne Beratung nicht aus ihrer finanziellen Krise kommen würden oder für denjenigen, dem der soziale Abstieg droht.

 

Die Schuldenberatung bietet den betroffenen Personen eine ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Problemlösung von finanziellen und persönlichen Problemen. Bei der Schuldenberatung steht der zu beratende Mensch im Mittelpunkt, damit die elementaren Lebensbedürfnisse der überschuldeten Menschen und ihrer Angehörigen (Wohnraum, Strom und Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten gesichert sind.

Um mit einer Schuldenberatung Kontakt aufzunehmen, können die Sozialämter der Städte und Gemeinden, überschuldeten Personen und Familien eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln. Neben der so genannten Schuldenberatung, gibt es auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) die Insolvenzberatungsstellen, die Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglichen sollen.

 

Träger von Schuldnerberatungsstellen sind unter anderem:

-das Diakonische Werk der evangelischen Kirche

-das Deutsche Rote Kreuz

-der Deutsche Caritasverband

-der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband

-die Arbeiterwohlfahrt

-die Verbraucherberatungsstellen

-die Sozialämter der einzelnen Regionen.

 

Da einige Kommunen die Zuschüssen und Förderungen für die Schuldnerberatungen reduziert oder sogar gänzlich gestrichen haben, müssen sich die zu beratenden Personen an sämtlichen Kosten beteiligen. Wichtig ist, dass vor Beginn einer Beratung die Kostenfrage in einem unverbindlichen Gespräch geklärt wird.








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