Bezahlt der Schuldner seine Rechnungen nicht oder lässt zuvor getroffene Ratenvereinbarungen platzen, haben die Gläubiger die Möglichkeit dem Schuldner eine außergerichtliche Mahnung zukommen zu lassen. Der Gläubiger schickt dem Schuldner hierzu eine Mahnung. In den meisten Fällen wird der Schuldner von dem Gläubiger dreimal angemahnt. Bezahlt der Schuldner seine Mieten oder Raten nicht pünktlich und kommt deshalb in Verzug, kann der Gläubiger zusätzlich zu den offenen Forderungen Verzugszinsen berechnen. Der Gläubiger ist dazu berechtigt, zu dem jeweiligen Basiszinssatz , der zweimal im Jahr angepasst wird, zusätzlich 5 Prozentpunkte aufzuschlagen und somit als Verzugszins anzurechnen. Bei Schulden aus Immobiliendarlehen liegt der Aufschlag bei 2,5 Prozent.
Nach mehrfacher Aufforderung durch den Gläubiger, kann sich dieser Hilfe in Anspruch nehmen, um an seine offenen Beträge zu kommen. Der Gläubiger kann Hilfe eines Rechtsanwaltes als auch eines Inkassobüros in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt als auch das Inkassobüro werden im Auftrag des Gläubigers tätig und versuchen die offen stehenden Forderungen bei dem Schuldner einzuholen. Der Gläubiger übernimmt die damit verbunden Kosten und kann diese Mehrkosten an den Schuldner abtreten, wenn dieser nicht bereits im Vorfeld auf seine Zahlungsfähigkeit aufmerksam gemacht hat. Gläubiger sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für das Eintreiben von offenen Forderungen von Schuldnern gering zu halten.
Sollte der Gläubiger keinen Erfolg bei der Eintreibung der offenen Forderungen haben, so kann er sich bei Gericht von einem Anwalt vertreten lassen und dem Schuldner einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Sollte der Schuldner mit schlechter Bonität auf den Mahnbescheid nicht reagieren, so hat der Gläubiger die Möglichkeit dem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid (Urkunde - zugestellt vom Gericht) zukommen zu lassen. Mit Zustellung der Urkunde wird dem Schuldner mitgeteilt, dass gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung beantragt worden ist. Zu den häufigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zählen unter anderem:
. Sachpfändung,
. die Eidesstattliche Versicherung,
. die Forderungspfändung mit Zugriff auf Lohn und Gehalt,
. Sozialleistungen,
. Bankguthaben,
. Kontogutschriften usw.
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