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Die Kontopfändung


Gläubiger
haben grundsätzlich die Möglichkeit, mit der Hilfe eines Überweisungs- und Pfändungsbeschusses das gesamte Guthaben von dem Konto des Schuldners einschließlich seiner gesamten Sparguthaben und vermögenswirksamen Anlagen pfänden zu lassen.

 

Wenn solch ein Beschluss erfolgt ist, ist zunächst für eine Gesamtzeit von vierzehn Tagen das Konto des Schuldners gesperrt; er kann somit kein Geld von seinem Konto abheben. Ebenso kann der Schuldner auch per Geldautomaten kein Geld mehr abheben. Sobald er seine Geldkarte am Geldautomaten betätigt, wird diese sofort eingezogen.

 

Benötigt der Schuldner Geld von seinem Konto, so darf die Bank des Schuldners in dieser vierzehntägigen Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld von seinem Konto ausbezahlen.

Nach der genannten vierzehn Tage wird das Guthaben, das sich auf dem Konto des Schuldners befindet, an die / den Gläubiger überwiesen.

 

Bei einer Kontopfändung sollte sich der Schuldner unmittelbaren Rechtsbeistand bei einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt einholen.








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