Stromsperre abwehren / verhindern bzw. umgehen

Energieschulden fallen unter der Kategorie von Primärschulden, die eine Existenzbedrohung des Schuldners und seiner zum Haushalt gehörenden Personen darstellen. Aus diesem Grunde sollten Primärschulden zuerst bezahlt werden. Energieschulden (dazu gehört unter anderem die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas ) ergeben sich aus noch offen stehenden Forderungen von nicht gezahlten Energiekosten des örtlichen Versorgungsunternehmens.

Bei nicht geleisteter Zahlung durch den Kunden, kann das örtliche Versorgungsunternehmen den Kunden anmahnen. Zahlt der Kunden trotz Zahlungsaufforderung (hier genannt: Mahnung) den zu zahlenden Betrag seiner Energieschulden nicht, so kann das Versorgungsunternehmen den Kunden formlos eine Sperrandrohung seiner Energiezufuhr aussprechen.

Sollte der Kunde seine Energieschulden trotz mehrfacher Aufforderung immer noch nicht gezahlt haben, so kann - unter vorheriger Ankündigung von drei Tagen - nach Ablauf von vier Wochen die Energiezufuhr dem Kunden gesperrt werden. Die Energiezufuhr wird erst wieder nach Bezahlung der offen stehenden Beträge gewährleistet.


Dazu muss es aber erst gar nicht kommen, hier sind Tipps:

-Bei Zahlungsschwierigkeiten erklären sich die meisten Energiezulieferer dazu bereit, mit dem Kunden Ratenvereinbarungen abzuschließen. Nehmen Sie mit Ihrem Versorger dafür Kontakt auf.
-Versuchen Sie auch, einen billigeren Anbieter zu finden und dahin zu wechseln (das geht alles rasch ohne eigene Kündigung schreiben zu müssen online, benutzen Sie dafür den untenstehenden Rechner)
-Nehmen Sie Kontakt mit dem Sozialamt/Arbeitsamt auf und sagen Sie, das Sie Geld für die Stromrechnung brauchen. Die Chancen bestehen, dass das Amt die komplette offene Rechnung übernimmt und dafür den Betrag in Raten von Ihren monatlichen Bezügen abzieht.
-Tun Sie was! In Deutschland muss niemand ohne Strom leben.



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