Verbraucherinsolvenzverfahren Ablauf / Kosten


In der Insolvenzverordnung (InsO) ist die Privatinsolvenz , die offiziell Verbraucherinsolvenz heißt, geregelt. Bei der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz handelt es sich um ein so genanntes vereinfachtes Insolvenzverfahren . Nachdem der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht von den Gläubigern angenommen wurde, wird das Verfahren der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz eröffnet und durch Bekanntmachung verkündet. Dabei wird zuvor das zu pfändende Vermögen des Schuldners nach Abzug der gesamten Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt bzw. ausgezahlt.

Um diesen Verfahrensablauf kontrollieren zu können, wird vom Gericht ein Treuhänder eingesetzt, der eine Aufstellung von den Gläubigern, der Forderungshöhe und den Forderungsgründen ermittelt und erstellt. Weiterhin verwaltet der Treuhänder das restliche Vermögen des Schuldners und trägt alle zuvor gesammelten Daten in eine so genannte Insolvenztabelle ein.

 

Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode und mit Abschluss des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner von der Pflicht zur Tilgung der restlichen Schulden befreit (Restschuldbefreiung), die frühestens nach sechs Jahren der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Ziel der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz ist es, dass nach Ablauf von sechs Jahren dem Schuldner ein Neuanfang ermöglicht wird.

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