Pfändungsbeschluss - Was tun? Beantragen und Aufheben

Der Überweisungs- und Pfändungsbeschluss kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, das gesamte Guthaben von dem Konto des Schuldners einschließlich seiner gesamten Sparguthaben und vermögenswirksamen Anlagen pfänden zu lassen. Bei dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird die Bank des Schuldners als Drittschuldner mit in Anspruch genommen.

Online-Kredit ohne Schufa ...
günstiger Zins und Sofort-Entscheidung - Hier klicken!

Benötigen Sie Bargeld?
Hier anfordern - Sofortkredit ohne Schufa!

Finanzielle Freiheit genießen...
mit Bon-Kredit!

Plötzlich brauchte ich Geld und meine Bank wollte nicht helfen.
Zum Glück bekam ich schnell und unbürokratisch 7.500 Euro

Mit dem Überweisungs- und Pfändungsbeschluss wird der Auszahlungsanspruch des Schuldners an seine Bank gepfändet. Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank, darf diese zunächst im Zeitraum von 14 Tagen weder an den Schuldner (Kontoinhaber) selbst noch an den Gläubiger Geld ausbezahlen.