Räumungsklage Ablauf/Mietrecht, Was tun?

Kommt ein Mieter mit seinen Mietzahlungen in Zahlungsverzug und kommt auch dieser einer Ratenzahlung nicht nach, so kann der Vermieter dem Mieter eine fristlose oder fristgerechte Kündigung mit benanntem Grund der Kündigung aussprechen. In der Kündigung, die schriftlich erfolgen muss, muss eine Räumungsfrist erwähnt werden.

Sollte kein rechtzeitiger Auszug des Mieters erfolgen, so hat der Vermieter mit Hilfe des Gesetzgebers das Recht gegen den Mieter eine Räumungsklage einzureichen. Das bedeutet, dass der Vermieter vor Gericht (bei Räumungsklagen von Wohnungen ist hier das Amtsgericht zuständig; bei Räumungsklagen von Geschäftsobjekten , wenn der Streitwert über 5.001 Euro liegt, das Landgericht ) das ein Räumungsurteil erstreiten muss und daraufhin kann der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung des Mietobjektes beauftragen.

Selbständig darf der Vermieter die Räumung nicht vornehmen. Dringt der Vermieter jedoch unerlaubt in die Wohnung seines Vermieters ein, so begeht dieser laut Gesetzgebung einen sog. Hausfriedensbruch.

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