Schulden Verjährung und Verjährungsfristen

Wer Schulden hat, der beschäftigt sich auch mit dem Thema „Schulden Verjährung und Verjährungsfristen“. Schließlich bleiben in Deutschland Schulden nicht ewig bestehen. Leider gibt es für unterschiedliche Schulden unterschiedliche Verjährungsfristen, auch ist es möglich, die Verjährungsfristen zu unterbrechen oder außer Kraft zu setzen.

Schulden Verjährung und Verjährungsfristen ist ein sehr komplexes Thema, die meisten Gläubiger kennen allerdings diese Fristen oder versuchen dagegen zu steuern, sei es durch rechtskräftige Maßnahmen oder aber dem Spiel mit der Unwissenheit des Gläubigers. So gibt es zum Beispiel den Irrtum, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird, wenn der Gläubiger ein Mahnung schickt, das ist so nicht richtig. Die Verjährung wird nur unterbrochen, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ergeht, in diesem Fall verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Weiter wird die Verjährung unterbrochen, wenn Teilzahlungen ergehen oder Zahlungsvereinbarungen geschlossen werden. Also gibt es hier für den Schuldner auch Fallstricke. Grundsätzlich gilt, dass Schulden aus Mietsachen nach 6 Monaten verjährt sind. Nebenkosten verjähren nach 12 Monaten und Reparaturrechnungen nach 2 Jahren. Fast alle anderen Forderungen verjähren nach 3 Jahren und offizial Schulden nach 5 Jahren. Aber achtung, die Verjährungsfrist beginnt erst am 1.Januar des Folgejahres nach der Rechnungsstellung. Schulden Verjährung und Verjährungsfristen ist also ein kompliziertes Thema, im Zweifelsfall ist es empfehlenswert hier eine Rechtsanwalt zu konsultieren. Denn oftmals sind Forderungen in der Tat verjährt.


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